Aktuelles zur Durchführung von Drückjagden

Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz
bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden (Stand 16. Dezember 2020)

ab heute (16. Dezember 2020) gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

Drückjagden sind laut Rücksprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weiter unter dem bekannten Hygienekonzept zulässig.
Ausnahme: Drückjagden sind nicht zulässig am 31. Dezember 2020 (Silvester) und 1. Januar 2021 (Neujahr) aufgrund des An- und Versammlungsverbotes.

Andere Formen der Gesellschaftsjagd (u. a. Treibjagd) können auf Antrag nicht mehr zugelassen werden, da der § 8 der Corona-Verordnung (Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum) gestrichen wurde. Bestehende Zulassungen werden zeitnah widerrufen.

Sobald mir der neue Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorliegt, sende ich einen neuen Newsletter.

Fragen rund um Corona und Jagd beantwortet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite. Folgen Sie diesem Link: Fragen rund um Corona und Jagd

Hier finden Sie das offizielle Schreiben vom Niedersächsischen Ministerium aus dem November zum Download

Hier ist das Formular zum Anwesenheitsnachweis/Dokumentation/Kontaktnachverfolgung bei Gesellschaftsjagden

Abstand einhalten
Versuchen Sie jegliche Körperkontakte zu vermeiden (z. B. Jagdscheinkontrolle, Bruchübergabe)
Bei engerem Kontakt tragen Sie bitte einen
Mund- und Nasenschutz

Hier finden Sie ein Muster des Hygienekonzeptes: Download

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