Unser Hundeobmann Jörn Hedder berät gern und fachkundig in allen Hundefragen!
Sie erreichen ihn unter: jagdhunde@hegering-amelinghausen.de

  • Welche Hunderasse für welches Revier?
  • Wo bekommme ich einen gesunden und für mich geeigneten Welpen?
  • Was bedeutet Rassezucht?
  • Welche Gefahren birgt die Schwarzzucht?
  • Wie bilde ich meinen Hund aus?
  • Was ist Welpenschulung?
  • Wie funktioniert eine Welpenausbildung?
  • Wo mache ich Prüfungen mit dem Hund?
  • Wie bereite ich meinen Hund richtig vor?

… Denn: “Jagd ohne Hund ist Schund”

– dieser Satz ist geläufig und immer noch aktuell.

Der Jäger hat, den Geboten der Waidgerechtigkeit entsprechend, mit brauchbaren Jagdhunden zu jagen. Es muss jeweils mindestens ein brauchbarer Jagdhund ständig zur Verfügung stehen:

  • für die Jagd in einem Jagdbezirk,
  • bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd.
  • bei jeder Jagd auf Schnepfen oder Wassergeflügel muß ein Hund mitgeführt werden.
  • Bei jeder Nachsuche muß ein brauchbarer Hund eingesetzt werden.
  • Jagdausübung ohne brauchbaren Hund ist eine Ordnungswidrigkeit (bis € 25.000,– Bußgeld).

Die Brauchbarkeit eines Hundes muss nachgewiesen sein. Dies geschieht durch entsprechende Prüfungen, die entweder von den einzelnen Zuchtverbänden oder durch den Jachtgebrauchshundeverein (JGV) der Lüneburger Heide e.V. angeboten werden.

Der JGV bietet zu diesen Prüfungen entsprechende Vorbereitungskurse an.

Für besondere Aufgaben, wie Nachsuchen, Drückjagden auf Sauen und Baujagd stehen Spezialisten zur Verfügung. Da diese Hunde und ihre Führer sich nur auf eine Aufgabe konzentrieren, sind ihre Erfolgschancen in der Regel hoch einzustufen. Dies insbesondere auch dadurch, dass sie als Spezialisten sehr häufig zum Einsatz kommen und damit entsprechend erfahren aber auch gefährdet sind. Hier hilft im Schadensfall der „Verein Rüdemannen e.V.“ , der auch in Sachen „Präventive Hilfe“ für Hunde wie für Hundeführer berät.

Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde aktuelle Termine:
https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung/veranstaltungen/-anmeldung

Ansprechpartner für das Hundewesen ist die Obfrau
für die Jägerschaft Lüneburg:
Andrea Puls
Lüneburger Str. 32a
21394 Kirchgellersen
0172-2557163
hundewesen@jaegerschaft-lueneburg.de

https://jaegerschaft-lueneburg.de/nennungen-zur-brauchbarkeitspruefung/

Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde aktuelle Termine:
https://www.jagdhundewesen-nds.de/brauchbarkeitspruefung/veranstaltungen/-anmeldung

Mit dem Bestehen dieser Prüfung ist die Grundlage gelegt, dass ein Hund als
brauchbarer Jagdhund nach Paragraph 4 NJagdG anerkannt wird. Für
bestimmte Jagdarten muss in jedem Revier ein brauchbarer Jagdhund zur
Verfügung stehen. Auch die von der LJS Hannover abgeschlossene
Versicherung für Hunde, die auf Drückjagden im Einsatz sind, gilt nur für
Hunde, die die Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben.
Anmeldungen über die Formblätter (BrP1A= allgemeine Brauchbarkeit;
BrP1B=Nachsuchenhunde; BrP1D= Zusatzfächer HZP) nimmt unsere
Hundeobfrau entgegen.
Ausscheibung:
• Veranstalter ist die Jägerschaft Lüneburg
• Maximal können 12 Gespanne teilnehmen (Mitgl. d. JSLG haben Vorrang)
• Schweißfährte 24h ist mit Wildschweiß getropft.
• Geprüft wird nach den Richtlinien der Brauchbarkeit der LJN
• Neu : Zugelassen werden nur Hunde, die dem Phänotyp einer vom JGHV
anerkannten Rasse entsprechen

Anmeldeformulare finden Sie hier zum Download:
Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung

Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung für Nachsuchenhunde

Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung für Stöberhunde

Anmeldung zur Prüfung der Zusatzfächer zur HZP oder analogen Zuchtprüfung

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