VERORDNUNGEN zum Schutz der Natur- vom 25. Januar 2021

Im Januar 2021 beschloss die Europäische Union eine überarbeitete Verordnung zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend bleihaltiger Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten. Hier geht es zu der Originalversion: VERORDNUNG (EU) 2021/57

Der DJV nimmt Stellung und gibt eine zusammenfassende Information.

Als anerkannter Naturschutzverband wird die Jägerschaft des Landkreises Lüneburg e.V. bei den unterschiedlichsten Bauvorhaben, speziell im Außenbereich zur Stellungnahme bezüglich ihrer Verträglichkeit mit der Umwelt gebeten. Hier kann unser Obmann im Hegering gezielt Stellung beziehen, da ihm in der Regel die Gegebenheiten vertraut sind.

So konnten z.B. Bauvorhaben verhindert werden, die außerhalb von bestehenden Ortschaften errichtet werden sollten. Bei Maßnahmen im Randbereich von Ortschaften wurden Kompensationsmaßnahmen zu Gunsten der Natur unterstützt. Dabei wurde in der Regel ein Überhang zu Gunsten der Natur erreicht.

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