Neue Informationen
Hochwildhegegemeinschaft ist als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der Hochwildhegegemeinschaft Amelinghausen am 30.5.2024 wurde mit der notwendigen Mehrheit der Mitglieder beschlossen, die Tätigkeit der Hegegemeinschaft als eingetragener gemeinnütziger Verein fortzuführen. In der der Versammlung folgenden Gründungsversammlung wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die notwendigen Genehmigungsschritte geschaffen. Dazu wurde einstimmig die überarbeitete Satzung verabschiedet.
Mit diesem Schritt wollen die Mitglieder der Hegegemeinschaft in enger Abstimmung mit den Grundbesitzern der Region zielgerichtet mehr Naturschutzmaßnahmen und eine gezieltere Öffentlichsarbeit durchführen. Die Gemeinnüzigkeit eröffnet uns die Möglichkeit , als Verein zur Durchführung dieser Projekte öffentliche Gelder zu beantragen und Spendenbescheinigungen insbesondere bei privaten oder Firmenspenden zu erstellen. Darüber hinaus erhalten jetzt auch Personen , die nicht Jagdausübungsberechtigte sind, die Möglichkeit, als außerordendliche Miglieder in die Hegegemeinschaft einzutreten und nach Wunsch aktiv bei den Projekten mitzuwirken. Die bisherigen Aufgaben in der Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde sind natürlich weiter als Schwerpunkt in der Satzung festgelegt. Auch die Zusammenarbeit mit dem Hegering wird weiter harmonisch koordiniert.
Am 20.11.2024 hat uns das Fianzamt Lüneburg nach eingehender Prüfung der Satzung die Gemeinnützigkeit der Hochwildhegegemeinschaft bescheinigt. Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 18.12.2024. Die Untere Jagdbehörde Lüneburg hat die Satzung jetzt ebenfalls anerkannt..
Wir haben schon jetzt die nächsten Naturschutzprojekte mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises geplant. Der Verein hat in diesem Bereich seine Arbeit bereits aufgenommen.